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Örtlicher Träger der Sozialhilfe

Der „örtliche Träger der Sozialhilfe“ ist die Behörde, die in einem Landkreis oder einer Stadt die Kosten für die Sozialhilfe trägt, zum Beispiel das örtliche Sozialamt. Wenn man finanzielle Unterstützung braucht, weil man nicht genug Geld für den Lebensunterhalt hat, kann man zum Sozialamt gehen und dort Grundsicherung beantragen.