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Personenzentrierung

„Personenzentrierung“ ist eine der wichtigsten Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes und das wichtigste Ziel. Personenzentrierung bedeutet, dass der Mensch mit seinen Wünschen und Zielen im Mittelpunkt steht. In der Praxis wird genau geschaut, was dieser Mensch braucht, um gleichberechtigt an der Gemeinschaft teilhaben zu können, also so leben zu können wie Menschen ohne Behinderungen. Der Mensch wird dazu genau nach seinen Wünschen und Zielen für den Alltag und die Zukunft gefragt.

Es kann sein, dass zwei Menschen, die dieselbe Form der Behinderung haben, ganz unterschiedliche Wünsche, Ziele und Bedarfe haben. Deshalb muss auch die Unterstützung individuell gestaltet werden können.