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Matthias Münning, LWL-Sozialdezernent

Portraitbild von Matthias Münning

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

alle Menschen wünschen sich ein selbstbestimmtes Leben. Wir möchten entscheiden, wie unser Alltag aussieht: Wo wir leben und arbeiten. Wofür wir Geld ausgeben. Wann wir uns mit Freunden treffen.

Diese Freiheiten sind für Menschen, die Unterstützung brauchen, nicht immer selbstverständlich. Das will das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG, ändern. Mehr Selbstbestimmung, mehr Teilhabe am Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft. Das kann alles klappen – mit einer Unterstützung, die auf den Bedarf des Einzelnen zugeschnitten ist. 

2020 wird sich etwas verändern für Menschen, die Eingliederungshilfe bekommen. Einige werden vielleicht sogar zum ersten Mal ein eigenes Girokonto haben, oder einen Mietvertrag unterschreiben. Das ist zwar aufregend, aber niemand muss sich Sorgen machen. Der LWL wird alles tun, um rechtzeitig zu informieren. Ziel der Veränderungen ist es schließlich, dass es mehr Möglichkeiten gibt, teilzuhaben.

Gesetze sind schwer zu verstehen, und viele Betroffene haben Fragen. Auf dieser Internetseite haben wir diese Fragen gesammelt und beantwortet. Hier können Sie sich informieren. Und hier können Sie uns fragen, wenn noch eine Information fehlt.

Es gibt auch ein telefonisches Informationsangebot zur Umsetzung des BTHG. Unter 0251 591 5115 können Sie montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr anrufen, wenn Sie Fragen haben.

Wir freuen uns auf die Chancen, die das BTHG den Menschen bietet, die Leistungen vom LWL bekommen. Und wir unterstützen Sie gerne weiter auf dem Weg in Ihre ganz eigene Zukunft. 

Matthias Münning
LWL-Sozialdezernent