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Bitte stellen Sie keinen neuen Antrag auf Eingliederungshilfe!

In den letzten Tagen hat der LWL einige Anträge auf Leistungen Eingliederungshilfe und Grundsicherung von Menschen bekommen, die jetzt schon Leistungen der Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen vom LWL bekommen. Das ist nicht notwendig. Die Fachleistungen, die ein Mensch mit Behinderungen momentan erhält, werden auch nach dem 1. Januar 2020 automatisch weiterbezahlt. Der LWL wird die Leistungen weiterhin direkt an den Leistungserbringer bezahlen.

Viele Menschen denken vielleicht: Besser einen Antrag zu viel stellen, als zu wenig. Das stimmt so leider nicht ganz. Jeder einzelne Antrag wird von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern vom LWL sehr ernst genommen und beantwortet. Auch Anträge, die nicht notwendig sind. Das macht viel zusätzliche Arbeit und kann zu unnötigen zeitlichen Verzögerungen in anderen Bereichen führen. Wegen der vielen Umstellungen durch das Bundesteilhabegesetz haben alle im Moment sehr viel zu tun. Wir bitten Sie daher höflichst darum, keine unnötigen Anträge auf Eingliederungshilfe an den LWL zu stellen.

Auch Anträge auf Grundsicherung haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom LWL schon viele erhalten, obwohl der LWL ab 2020 nicht mehr für diese Leistungen zuständig ist. Auch diese Anträge müssen nicht an den LWL gerichtet werden. Existenzsichernde Leistungen bezahlt ab 2020 das örtliche Sozialamt.

Der LWL hat mit den örtlichen Sozialämtern vereinbart, dass sie den Betroffenen pünktlich das richtige Antragsformular zuschicken. Das örtliche Sozialamt teilt den Betroffenen auch mit, welche Unterlagen es noch braucht. Einige örtliche Sozialämter haben die Formulare schon verschickt. Wir bitten daher noch um etwas Geduld. Erst wenn sich bis zum 30. September 2019 das örtliche Sozialamt noch nicht bei Ihnen gemeldet hat, rufen Sie uns bitte unter 0251 591 5115 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr) an. Wir werden Ihnen dann gerne weiterhelfen.

Der LWL kann die Anträge, die hier vorher eingehen, natürlich an die örtlichen Sozialämter weiterleiten. Viel schneller geht es allerdings, wenn Antrag direkt beim örtlichen Sozialamt mit dem richtigen Formular gestellt wird. Durch die Mitteilung des örtlichen Sozialamts wissen die Betroffenen dann auch, welche Unterlagen mit eingereicht werden sollen.

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