Was ändert sich in der Eingliederungs-Hilfe durch das BTHG?
Was ändert sich in der Eingliederungs-Hilfe durch das BTHG?
In Deutschland gibt es viele Gesetze.
Einige Gesetze stehen in den Sozial-Gesetz-Büchern.
In den Sozial-Gesetz-Büchern steht alles für Menschen,
die Geld vom Staat bekommen.
Das heißt: Sozial-Hilfe.
Wenn ein Mensch mit Behinderung Geld bekommt heißt das:
Eingliederungs-Hilfe.
Die Eingliederungs-Hilfe gehört zur Sozial-Hilfe.
Das ändert sich ab 2020.
Die Eingliederungs-Hilfe steht dann in einem eigenen Gesetz.
Das Gesetz bleibt aber ein Teil von den Sozial-Gesetz-Büchern.
Im BTHG steht: der Mensch steht im Mittel-Punkt.
Alle Lebens-Bereiche werden ganz genau angeschaut.
Und dann wird gemeinsam entschieden,
welche Unterstützung der Mensch braucht.
Die größten Veränderungen in der Eingliederungs-Hilfe:
- Leistungen werden voneinander getrennt.
Es gibt dann die Leistungen zur Teilhabe.
Und die Leistungen zum Lebens-Unterhalt und Wohnen.
Dadurch bekommt jeder Mensch die Unterstützung,
die er auch wirklich braucht.
Und der Mensch wird dabei unterstützt mehr selbst zu bestimmen.
- Wenn man Eingliederungs-Hilfe bekommt,
kann man jetzt mehr Geld sparen.
Und man bekommt mehr von seinem Arbeits-Lohn ausgezahlt.
- Es gibt keinen Hilfe-Plan mehr.
Das heißt nun Teilhabe- und Gesamt-Plan-Verfahren.
Dort darf man mehr mitbestimmen.
- Es gibt mehr Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Arbeit zu bekommen.
- Es gibt neue Verträge zwischen den Einrichtungen
und dem Leistungs-Träger.
Durch die neuen Verträge kann besser geschaut werden,
ob die Hilfe die ein Mensch bekommt auch gut ist.