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Was ändert sich in der Eingliederungs-Hilfe durch das BTHG?

Was ändert sich in der Eingliederungs-Hilfe durch das BTHG?

In Deutschland gibt es viele Gesetze.

Einige Gesetze stehen in den Sozial-Gesetz-Büchern.

In den Sozial-Gesetz-Büchern steht alles für Menschen,

die Geld vom Staat bekommen.

Das heißt: Sozial-Hilfe.

 

Wenn ein Mensch mit Behinderung Geld bekommt heißt das:

Eingliederungs-Hilfe.

Die Eingliederungs-Hilfe gehört zur Sozial-Hilfe.

Das ändert sich ab 2020.

Die Eingliederungs-Hilfe steht dann in einem eigenen Gesetz.

Das Gesetz bleibt aber ein Teil von den Sozial-Gesetz-Büchern.

Im BTHG steht: der Mensch steht im Mittel-Punkt.

Alle Lebens-Bereiche werden ganz genau angeschaut.

Und dann wird gemeinsam entschieden,

welche Unterstützung der Mensch braucht.

Die größten Veränderungen in der Eingliederungs-Hilfe:

  • Leistungen werden voneinander getrennt.

Es gibt dann die Leistungen zur Teilhabe.

Und die Leistungen zum Lebens-Unterhalt und Wohnen.

Dadurch bekommt jeder Mensch die Unterstützung,

die er auch wirklich braucht.

Und der Mensch wird dabei unterstützt mehr selbst zu bestimmen.
 

  • Wenn man Eingliederungs-Hilfe bekommt,

kann man jetzt mehr Geld sparen.

Und man bekommt mehr von seinem Arbeits-Lohn ausgezahlt.
 

  • Es gibt keinen Hilfe-Plan mehr.

Das heißt nun Teilhabe- und Gesamt-Plan-Verfahren.

Dort darf man mehr mitbestimmen.
 

  • Es gibt mehr Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung

Arbeit zu bekommen.
 

  • Es gibt neue Verträge zwischen den Einrichtungen

und dem Leistungs-Träger.

Durch die neuen Verträge kann besser geschaut werden,

ob die Hilfe die ein Mensch bekommt auch gut ist.